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„Das neue Bauvertragsrecht 2018 (BauVG)“

Montag, Uhr

Tenbrink Ladeneinrichtungen GmbH Industriestraße 1-7 D- 48703 Stadtlohn

Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas Pröbstl referieren zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht mit seinen umfangreichen Neuerungen.

Der Vortrag beleuchtet nach einer Einleitung, was sich im Rahmen des allgemeinen Werkvertragsrechts geändert hat und insbesondere, was in Zukunft im Rahmen des Bauvertrages - der jetzt kodifiziert worden ist - und bei dem sog. Verbraucherbauvertrag im Blick zu behalten ist. 

Ein besonderes Schwerpunkt ruht beim Bauvertrag auf dem Anordnungsrecht (§ 650b BGB), der Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) und der Einstweiligen Verfügung (§ 650d BGB).

Auch die wünschenswerten Harmonisierungen im Baukaufrecht und die zu besorgenden Auswirkungen auf die VOB/B werden thematisiert.

„Das neue Bauvertragsrecht 2018 (BauVG)“

Montag, Uhr

Averbeck Bau Brock 1a 48346 Ostbevern

Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas Pröbstl referieren zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht mit seinen umfangreichen Neuerungen.

Der Vortrag beleuchtet nach einer Einleitung, was sich im Rahmen des allgemeinen Werkvertragsrechts geändert hat und insbesondere, was in Zukunft im Rahmen des Bauvertrages - der jetzt kodifiziert worden ist - und bei dem sog. Verbraucherbauvertrag im Blick zu behalten ist. 

Ein besonderes Schwerpunkt ruht beim Bauvertrag auf dem Anordnungsrecht (§ 650b BGB), der Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) und der Einstweiligen Verfügung (§ 650d BGB).

Auch die wünschenswerten Harmonisierungen im Baukaufrecht und die zu besorgenden Auswirkungen auf die VOB/B werden thematisiert. 

"Das neue Bauvertragsrecht 2018"

Freitag, Uhr

KH Recklinghausen

Fachanwalt Stephan Deckert führt in das neue Bauvertragsrecht ein, gibt eine Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren und die Neuregelungen, hierin insbesondere Verbraucherbauvertrag, Bauhandwerkersicherung, Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung, Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung, einstweilige Verfügung und Baukaufrecht.

19. Sachverständigentage des Deutschen Fliesengewerbes

Dienstag, Uhr

Hotel Esperanto Esperantohalle Esperantoplatz 36037 Fulda

Die Rechtsanwälte Christoph Stähler Ari-Daniel Schmitz sprechen im Rahmen der Sachverständigetage zu den folgenden Themen:

7. November, 11.30 Uhr: Anerkannte Regeln der Technik!? Der Sachverständige entscheidet!?

8. November, 11.15 Uhr: Welche Auswirkung hat der Trittsicherheitsverlust auf die Vertragserfüllung des Ausführenden?

 

Forderungsmanagement am Bau

Freitag, Uhr

Frommeyer + Ziegemeyer Minden GmbH und Co. KG Elektrogroßhandlung Königstraße 172 32427 Minden

Werklohnforderung bei Auftragserteilung sichern

  • das Verhältnis zum Kunden
  • Wer ist mein Auftraggeber? Wer ist mein Ansprechpartner auf der Baustelle?
  • der richtige Umgang mit privaten Bauherren und Versicherungen

Werklohnforderung bei der Ausführung sichern

  • Bau-Soll bestimmen – Nachträge richtig stellen
  • Prüfung- und Hinweispflicht
  • Aktives Forderungsmanagement – die Bauhandwerkersicherung

Werklohnforderung durch die Abnahme sichern

  • der sichere Weg zum Werklohn
  • die Abnahme und ihre Folgen
  • der richtige Umgang mit der Abnahmeverweigerung

Werklohnforderung bei jeder Rechnung sichern

  • vom Abschlag zur Schlussrechnung
  • Leistungen prüfbar und vertragsgemäß abrechnen
  • Stundenlohnarbeiten erfolgreich durchsetzen

„Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bauteilöffnung“

Dienstag, Uhr

Büro Schimmelpfenning, Wolbeck, CTS-Crashtest-service.com GmbH, Amelunxenstraße 30, 48167 Münster

Der Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht & Versicherungsrecht Ari-D. Schmitz LL.M. spricht im Rahmen des Sachverständigen-Forums der Ingenieurkammer-Bau zum obigen Thema.

 

§  Was darf der Sachverständige?

§  Welche Gefahren bestehen?

§  Was ist zu beachten?

 

Diese Fragen werden u.a. im Vortrag behandelt.

 

Risiken beim Einsatz von Subunternehmern

Donnerstag, Uhr

FH Münster, Corrensstr. 25

Fachanwalt Stephan Deckert referiert:

Wie haftet der Hauptunternehmer für Fehler und Schäden des Nachunternehmers?

Spannungspunkte: Arbeitnehmerentsendegesetz/Haftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung/Bauabzugssteuer/vergaberechtliche Probleme/Insolvenz des Nachunternehmers u.v.m.

Der Verbraucher als Kunde/Das neue Bauvertragsrecht 2018

Freitag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen

Fachanwalt Stephan Deckert referiert:

„Der Verbraucher als Kunde - worauf Handwerksbetriebe heute und zukünftig besonders achten müssen“

Insbesondere werden das neue Widerrufsrecht und dessen erhebliche Auswirkungen in der Praxis vorgestellt.

„Das neue Bauvertragsrecht 2018“

Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere Neuregelungen zu Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht sowie Verbraucherbauvertrag eingeführt.

 

codex Netzwerk-Event 2017

Sonntag, Uhr

Novotel, Europaboulevard 10, 1083 AD Amsterdam

Mitteilung des Veranstalters codex GmbH & Co. KG:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Netzwerk-Mitglieder,

das codex Netzwerk-Event für echte Fliesenleger feiert dieses Jahr 10-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass freuen wir uns, Sie am 13. und 14. Mai 2017 in Amsterdam, der Stadt der Grachten, Brücken und Diamanten, begrüßen zu dürfen. Dazu laden wir Sie und Ihre Familie recht herzlich ein! Dieses Jahr erwartet Sie wieder einumfangreiches und sehr interessantes Tagungsprogramm mit Themen, die Ihnen Ihr tägliches Arbeitsleben erleichtern sollen, aber auch eine vielfältige Fachausstellung mit Branchenpartnern, die Sie über aktuelle Trends und Marktneuheiten informieren."

Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz berichten hier über aktuelle Entwicklungen im Baurecht.

Der Verbraucher als Kunde - worauf Handwerksbetriebe heute und zukünftig besonders achten müssen.

Montag, Uhr

Restaurant Haus Hessefort, Birkenallee 36, 46286 Dorsten

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Deckert referiert bei der Baugewerken-Innung Dorsten über:

- Den Verbraucher im Werkvertragsrecht

1. bis zum 01.01.2009
2. seit dem 01.01.2009 - der neue § 632a BGB
3. Hinweis: § 648a Abs. 6 Nr. 2 BGB
4. Seit dem 13.06.2014 - das neue Widerrufsrecht

- Den Verbraucher im Kaufrecht

- Die Verbraucherschlichtung

- und in einem Ausblick über das neue Bauvertragsrecht im BGB