Vergangene Termine
Das Neue Bauvertragsrecht Praxisnah
Freitag, Uhr
Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
Zum 01.01.2018 haben sich gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert. Lieferanten, Innungen,
Verbände und Anwälte bieten Fortbildungen hierzu an. Viele der neuen Regelungen haben aber
auf die tägliche Arbeit des Unternehmers nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen
werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.
Fachanwalt Ari-Daniel Schmitz referiert zu folgenden Inhalten:
Gesetzliche Änderungen im Vergleich zu bekannten
Regeln
- Im Verhältnis zum Kunden
- Im Verhältnis zum Lieferanten
- Im Verhältnis zu Dritten
Der (richtige) Umgang mit privaten Bauherrn:
Stichwort Verbraucherschutz
- Widerrufsrechte in Bauverträgen
- Sonderregelungen für Verbraucher
- Verbraucherbauvertrag
Praxisnah: Welche „Arbeitsschritte“ muss der
ausführende Unternehmer vornehmen
- Zustandsfeststellung und Abnahme
- Anordnungsrecht
- Nachtragsmanagement
Neue (und alte) Risiken und Chancen für das am
Bau tätige Unternehmen
Zielgruppe:
Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer,
Generalübernehmer, Bauleiter aus Planungsbüros
Das Neue Baurecht Praxisnah
Freitag, Uhr
Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
Was sich zum 01.01.2018 an gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert hat, wird der Fachanwalt Christoph Stähler Architekten, Ingenieuren und Bauleitern erläutern.
Die Architekten und Ingenieure betreffen die Neuerungen doppelt:
Einerseits ist der Architekten- und Ingenieurvertrag neu in das BGB aufgenommen.
Darin wird das Rechtsverhältnis des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber erstmals gesetzlich geregelt.
Andererseits enthält das BGB zum Bauvertrag grundlegend neue Regelungen. Der Architekt/Ingenieur wird mit diesen Neuerungen spätestens bei der Bauüberwachung konfrontiert. Viele der neuen Regelungen haben aber auf die tägliche Arbeit des Architekten nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.
Das Seminar befasst sich mit alten (und neuen)
rechtlichen Problemen in Bauvorhaben:
Der Architekten- und Ingenieurvertrag
- Welche Leistungen schuldet der Architekt/Ingenieur dem Auftraggeber?
- Die neue Zielfindungsphase
- Das Sonderkündigungsrecht beim Architekten-/Ingenieurvertrag
- Problem: Stufenweise Beauftragung
Der private Bauherr: Stichwort Verbraucherschutz
- Die Widerrufsrechte des Verbrauchers
- Verbraucherbauvertrag
Nachtragsmanagement praxisnah: Was ändert
sich bei der Bauüberwachung und Rechnungsprüfung?
- Das neue Anordnungsrecht mit Verhandlungsphase
- Die Vergütungsanpassung nach tatsächlichen Kosten
- Die Zustandsfeststellung und Abnahme
Das Seminar ist durch die Architekten- und durch die Ingenieurkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 8 Stunden anerkannt.
Baustelle vorläufig geschlossen: gesetzliches Bauvertragsrecht - Sonderveranstaltung im Rahmen des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
Freitag, Uhr
Fachhochschulzentrum Corrensstraße 25 48149 Münster
WAS BLEIBT VON DER VOB/B?
Seit seiner Schaffung kannte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur den Werkvertrag, unter den sowohl der Vertrag mit dem Schuster über die Reparatur des Schuhs als auch der Bauvertrag über ein komplexes Bau-vorhaben subsumiert wurde.
Seit dem 01.01.2018 definiert das BGB als Unterfälle des Werkvertrages
- den Bauvertrag,
- den Verbraucherbauvertrag,
- den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag,
- den Bauträgervertrag.
Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen baubezogenen Verträge. Es wird zu durchgreifenden Veränderungen führen, die vor allem bei der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen des berufsbegleitenden Masterstudienganges "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken" wird in einer sogenannten Sondertoolbox über die Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts im BGB informiert:
- Was ist neu im BGB?
- Welche Unterschiede bestehen zur VOB/B?
- Welche Rolle spielt die VOB/B in der Zukunft?
Insbesondere diesen Fragen gehen die Referenten Christoph Stähler und Stephan Deckert im Rahmen der Sonderveranstaltung nach.
Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.
AUSGEBUCHT - Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.
AUSGEBUCHT - Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.
13. Bauseminar der Fachzeitschrift Naturstein
Samstag, Uhr
Kongresshotel La Strada in Kassel
Rechtsanwalt Christoph Stähler und Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz:
Hinweise für Auftragnehmer im Bereich der Anwendung von Naturwerkstein.
AUSGEBUCHT - Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.
"Das neue Bauvertragsrecht 2018"
Freitag, Uhr
KH Recklinghausen
Fachanwalt Stephan Deckert führt in das neue Bauvertragsrecht ein, gibt eine Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren und die Neuregelungen, hierin insbesondere Verbraucherbauvertrag, Bauhandwerkersicherung, Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung, Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung, einstweilige Verfügung und Baukaufrecht.
„Das neue Bauvertragsrecht 2018 (BauVG)“
Montag, Uhr
Tenbrink Ladeneinrichtungen GmbH Industriestraße 1-7 D- 48703 Stadtlohn
Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas Pröbstl referieren zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht mit seinen umfangreichen Neuerungen.
Der Vortrag beleuchtet nach einer Einleitung, was sich im Rahmen des allgemeinen Werkvertragsrechts geändert hat und insbesondere, was in Zukunft im Rahmen des Bauvertrages - der jetzt kodifiziert worden ist - und bei dem sog. Verbraucherbauvertrag im Blick zu behalten ist.
Ein besonderes Schwerpunkt ruht beim Bauvertrag auf dem Anordnungsrecht (§ 650b BGB), der Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) und der Einstweiligen Verfügung (§ 650d BGB).
Auch die wünschenswerten Harmonisierungen im Baukaufrecht und die zu besorgenden Auswirkungen auf die VOB/B werden thematisiert.