Vergangene Termine
Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017
Mittwoch, Uhr
Creditreform Münster
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.
Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Die neue VOB/A
Dienstag, Uhr
KH Coesfeld
Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden.
Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.
Der Referent Christian Siebert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig mit solchen Themenkreisen befasst.
Das Neue Baurecht Praxisnah
Freitag, Uhr
Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
Was sich zum 01.01.2018 an gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert hat, wird der Fachanwalt Christoph Stähler Architekten, Ingenieuren und Bauleitern erläutern.
Die Architekten und Ingenieure betreffen die Neuerungen doppelt:
Einerseits ist der Architekten- und Ingenieurvertrag neu in das BGB aufgenommen.
Darin wird das Rechtsverhältnis des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber erstmals gesetzlich geregelt.
Andererseits enthält das BGB zum Bauvertrag grundlegend neue Regelungen. Der Architekt/Ingenieur wird mit diesen Neuerungen spätestens bei der Bauüberwachung konfrontiert. Viele der neuen Regelungen haben aber auf die tägliche Arbeit des Architekten nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.
Das Seminar befasst sich mit alten (und neuen)
rechtlichen Problemen in Bauvorhaben:
Der Architekten- und Ingenieurvertrag
- Welche Leistungen schuldet der Architekt/Ingenieur dem Auftraggeber?
- Die neue Zielfindungsphase
- Das Sonderkündigungsrecht beim Architekten-/Ingenieurvertrag
- Problem: Stufenweise Beauftragung
Der private Bauherr: Stichwort Verbraucherschutz
- Die Widerrufsrechte des Verbrauchers
- Verbraucherbauvertrag
Nachtragsmanagement praxisnah: Was ändert
sich bei der Bauüberwachung und Rechnungsprüfung?
- Das neue Anordnungsrecht mit Verhandlungsphase
- Die Vergütungsanpassung nach tatsächlichen Kosten
- Die Zustandsfeststellung und Abnahme
Das Seminar ist durch die Architekten- und durch die Ingenieurkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 8 Stunden anerkannt.
Risiken und Probleme beim Einsatz von Nachunternehmern
Donnerstag, Uhr
FH Münster, Corrensstr. 25
Fachanwalt Stephan Deckert referiert:
Wie haftet der Hauptunternehmer für Fehler und Schäden des Nachunternehmers?
Spannungspunkte:
Arbeitnehmerentsendegesetz
Haftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung
Bauabzugssteuer vergaberechtliche Probleme
Insolvenz des Nachunternehmers u.v.m.
Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017
Mittwoch, Uhr
Creditreform Münster
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.
Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017
Freitag, Uhr
Fa. Wessling GmbH, Altenberge
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.
Das Neue Bauvertragsrecht Praxisnah
Freitag, Uhr
Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
Zum 01.01.2018 haben sich gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert. Lieferanten, Innungen,
Verbände und Anwälte bieten Fortbildungen hierzu an. Viele der neuen Regelungen haben aber
auf die tägliche Arbeit des Unternehmers nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen
werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.
Fachanwalt Ari-Daniel Schmitz referiert zu folgenden Inhalten:
Gesetzliche Änderungen im Vergleich zu bekannten
Regeln
- Im Verhältnis zum Kunden
- Im Verhältnis zum Lieferanten
- Im Verhältnis zu Dritten
Der (richtige) Umgang mit privaten Bauherrn:
Stichwort Verbraucherschutz
- Widerrufsrechte in Bauverträgen
- Sonderregelungen für Verbraucher
- Verbraucherbauvertrag
Praxisnah: Welche „Arbeitsschritte“ muss der
ausführende Unternehmer vornehmen
- Zustandsfeststellung und Abnahme
- Anordnungsrecht
- Nachtragsmanagement
Neue (und alte) Risiken und Chancen für das am
Bau tätige Unternehmen
Zielgruppe:
Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer,
Generalübernehmer, Bauleiter aus Planungsbüros
Das Neue Baurecht Praxisnah
Freitag, Uhr
Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
Was sich zum 01.01.2018 an gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert hat, wird der Fachanwalt Christoph Stähler Architekten, Ingenieuren und Bauleitern erläutern.
Die Architekten und Ingenieure betreffen die Neuerungen doppelt:
Einerseits ist der Architekten- und Ingenieurvertrag neu in das BGB aufgenommen.
Darin wird das Rechtsverhältnis des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber erstmals gesetzlich geregelt.
Andererseits enthält das BGB zum Bauvertrag grundlegend neue Regelungen. Der Architekt/Ingenieur wird mit diesen Neuerungen spätestens bei der Bauüberwachung konfrontiert. Viele der neuen Regelungen haben aber auf die tägliche Arbeit des Architekten nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.
Das Seminar befasst sich mit alten (und neuen)
rechtlichen Problemen in Bauvorhaben:
Der Architekten- und Ingenieurvertrag
- Welche Leistungen schuldet der Architekt/Ingenieur dem Auftraggeber?
- Die neue Zielfindungsphase
- Das Sonderkündigungsrecht beim Architekten-/Ingenieurvertrag
- Problem: Stufenweise Beauftragung
Der private Bauherr: Stichwort Verbraucherschutz
- Die Widerrufsrechte des Verbrauchers
- Verbraucherbauvertrag
Nachtragsmanagement praxisnah: Was ändert
sich bei der Bauüberwachung und Rechnungsprüfung?
- Das neue Anordnungsrecht mit Verhandlungsphase
- Die Vergütungsanpassung nach tatsächlichen Kosten
- Die Zustandsfeststellung und Abnahme
Das Seminar ist durch die Architekten- und durch die Ingenieurkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 8 Stunden anerkannt.
Baustelle vorläufig geschlossen: gesetzliches Bauvertragsrecht - Sonderveranstaltung im Rahmen des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
Freitag, Uhr
Fachhochschulzentrum Corrensstraße 25 48149 Münster
WAS BLEIBT VON DER VOB/B?
Seit seiner Schaffung kannte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur den Werkvertrag, unter den sowohl der Vertrag mit dem Schuster über die Reparatur des Schuhs als auch der Bauvertrag über ein komplexes Bau-vorhaben subsumiert wurde.
Seit dem 01.01.2018 definiert das BGB als Unterfälle des Werkvertrages
- den Bauvertrag,
- den Verbraucherbauvertrag,
- den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag,
- den Bauträgervertrag.
Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen baubezogenen Verträge. Es wird zu durchgreifenden Veränderungen führen, die vor allem bei der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen des berufsbegleitenden Masterstudienganges "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken" wird in einer sogenannten Sondertoolbox über die Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts im BGB informiert:
- Was ist neu im BGB?
- Welche Unterschiede bestehen zur VOB/B?
- Welche Rolle spielt die VOB/B in der Zukunft?
Insbesondere diesen Fragen gehen die Referenten Christoph Stähler und Stephan Deckert im Rahmen der Sonderveranstaltung nach.
Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.