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Münsteraner Baubetriebstag 2019 - Update Baubetrieb

Mittwoch, Uhr

FH Münster | Corrensstraße 25 | 48149 Münste

Der Münsteraner Baubetriebstag beschäftigt sich unter dem Motto 

 

Bauen ist innovativ, kreativ und macht Freude!

 

in diesem Jahr mit den verschiedenen Facetten des Baubetriebs.

Vom gestörten Bauablauf bis hin zum BIM-Management können Sie an Fachvorträgen und Diskussionsrunden mit Vertetern aus der Wirtschaft teilnehmen.

In einer 90-minütigen Podiumsdiskussion beteiligt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph Stähler an einer Podiumsdiskussion mit Professor Thomas Thierau, Diplom-Ingenieur Gerd Wittkötter und Diplom-Ingenieur Stefan Danieli zu dem Thema

Gestörter Bauablauf – ist der Nachweis unmöglich?

 

Das Gespräch leitet Professor Dr. Ing. Andreas Mitschein.

Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Die neue VOB/A

Dienstag, Uhr

KH Münster

Inhalt:

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden. 

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Der Referent Christian Siebert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig  mit solchen Themenkreisen befasst.

Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Die neue VOB/A

Dienstag, Uhr

KH Borken-Bocholt

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden.

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Der Referent Christian Siebert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig  mit solchen Themenkreisen befasst.

Aktuelle ausgewählte Probleme des Baurechts

Dienstag, Uhr

Erfahrungsaustauchtreffen der Holzfensterbau-Erfagruppe 09 der CREATIVEn PARTNER (Netzwerk für Betriebe im Fenster-Laden-und Innenausbau), Schüttdorf

Erläutert werden insbesondere die Fallstricke des immer noch weitgehend unbekannten Verbraucherwiderrufsrechtes sowie das Anordnungsrecht und die Vergütungsanpassung des neuen Bauvertragsrechts 2018.

Ebenso behandelt wird die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei der Planung des Werkes sowie die wichtigen Änderungen des neuen Baukaufrechtes.

Der Referent Stephan Deckert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig  mit solchen Themenkreisen befasst.

Risiken und Probleme beim Einsatz von Nachunternehmern - Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Die neue VOB/A

Freitag, Uhr

KH Recklinghausen

Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, erläutert - wie der Titel verrät - Risiken und Probleme in der Leistungskette. Über seinen Vortrag sagt er:

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Baubranche sind sehr positiv und führen weiterhin zu einem hohen und weiter steigenden Auslastungsgrad. Auch im Jahr 2018  wird ein Umsatzwachstum  von nominal  4 % erwartet. Diese Entwicklung zwingt die Unternehmen noch mehr zu der Notwendigkeit arbeitsteiligen Handelns und insbesondere dem Einsatz von Nachunternehmen.

Den Vorteilen der Ersparnis von Personalkosten und Verwaltungsaufwand sowie der Möglichkeit Spezialisten für Teilbereiche einsetzen stehen jedoch auch nicht unerhebliche Risiken gegenüber, die oftmals aus Zeitnot aus dem Blick geraten.

Ziel des Seminars ist es, diese Risiken in kompakter Form im Rahmen eines Gesamtüberblicks darzustellen und praxistauglich zu erläutern.

Schwerpunkte der Darstellung sind u. a. die Mängelhaftung, Vertragsstrafe und Schadensersatz, Arbeitnehmerentsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Daneben werden auch, versicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte behandelt.

Im Anschluss spricht Christian Siebert, ebenfalls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, zu dem zweiten Thema des Tages  und wendet dort sein Augenmerk der neuen VOB/A zu.

Inhalt:

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden.

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017

Mittwoch, Uhr

Creditreform Münster

Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.

Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“

Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.

Wenn Gemeinden/Kreise ausschreiben – richtig bewerben, Auftrag sichern: Die neue VOB/A

Dienstag, Uhr

KH Coesfeld

Zum 18.04.2016 ist das gesamte Vergaberecht umfangreich reformiert worden. Arbeiten Betriebe für öffentliche Auftraggeber, müssen sie neue Rahmenbedingungen beachten. Fehler kosten den Auftrag oder müssen teuer bezahlt werden.

Die „Bauvergabe“ ist kein Buch mit sieben Siegeln, sondern ein beherrschbares Verfahren, wenn man die Untiefen kennt. Daneben bereiten die „Klassiker“ der Vergabe, wie z.B. Ausschluss, Auftragssperre, Fehlkalkulation oder Aufhebung Betrieben immer wieder erhebliche Probleme, bei denen es auf den richtigen Umgang mit diesen ankommt. Besonders beachtenswert ist die neue Rechtsprechung zu der Frage, wie und wann man sich gegen Vergabeentscheidungen wehren kann. Hier lassen die Betriebe allzu oft „bares Geld liegen“.

Der Referent Christian Siebert ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und als Mitarbeiter einer baurechtlichen Fachkanzlei aus dem Münsterland regelmäßig  mit solchen Themenkreisen befasst.

Das Neue Baurecht Praxisnah

Freitag, Uhr

Seminarraum Stähler Rechtsanwälte Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster


Was sich zum 01.01.2018 an gesetzliche Regelungen im Werkvertragsrecht geändert hat, wird der Fachanwalt Christoph Stähler Architekten, Ingenieuren und Bauleitern erläutern.

Die Architekten und Ingenieure betreffen die Neuerungen doppelt:

Einerseits ist der Architekten- und Ingenieurvertrag neu in das BGB aufgenommen.

Darin wird das Rechtsverhältnis des Architekten/Ingenieurs zum Auftraggeber erstmals gesetzlich geregelt.

Andererseits enthält das BGB zum Bauvertrag grundlegend neue Regelungen. Der Architekt/Ingenieur wird mit diesen Neuerungen spätestens bei der Bauüberwachung konfrontiert. Viele der neuen Regelungen haben aber auf die tägliche Arbeit des Architekten nur geringen Einfluss. Viele der rechtlichen Probleme in Bauverträgen werden auch mit dem neuen Recht nicht gelöst.

Das Seminar befasst sich mit alten (und neuen)
rechtlichen Problemen in Bauvorhaben:

Der Architekten- und Ingenieurvertrag

  • Welche Leistungen schuldet der Architekt/Ingenieur dem Auftraggeber?
  • Die neue Zielfindungsphase
  • Das Sonderkündigungsrecht beim Architekten-/Ingenieurvertrag
  • Problem: Stufenweise Beauftragung

Der private Bauherr: Stichwort Verbraucherschutz

  • Die Widerrufsrechte des Verbrauchers
  • Verbraucherbauvertrag

Nachtragsmanagement praxisnah: Was ändert
sich bei der Bauüberwachung und Rechnungsprüfung?

  • Das neue Anordnungsrecht mit Verhandlungsphase
  • Die Vergütungsanpassung nach tatsächlichen Kosten
  • Die Zustandsfeststellung und Abnahme

Das Seminar ist durch die Architekten- und durch die Ingenieurkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 8 Stunden anerkannt.

Risiken und Probleme beim Einsatz von Nachunternehmern

Donnerstag, Uhr

FH Münster, Corrensstr. 25

Fachanwalt Stephan Deckert referiert:

Wie haftet der Hauptunternehmer für Fehler und Schäden des Nachunternehmers?

Spannungspunkte:

Arbeitnehmerentsendegesetz

Haftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung

Bauabzugssteuer vergaberechtliche Probleme

Insolvenz des Nachunternehmers u.v.m.

Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017

Mittwoch, Uhr

Creditreform Münster

Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.

Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“

Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.