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Baustelle gesetzliches Bauvertragsrecht - Sonderveranstaltung im Rahmen des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
Freitag, Uhr
Fachhochschulzentrum, Corrensstr. 25
Die Fachanwälte Stephan Deckert und Lukas G. Pröbstl referieren zum neuen Bauvertragsrecht und behandeln dort u.a. folgende Fragen und Punkte:
- Was genau ist der Wille des Gesetzgebers, was will er mit den neuen Regelungen erreichen?
- Wie werden diese Regelungen im BGB verankert?
- Was hat es mit dem Architekten- und Ingenieurvertrag sowie dem Bauträgervertrag in Abgrenzung zum "Werkvertrag" auf sich?
Für jeden dieser drei "Vertragstypen hat der Gesetzgeber ein eigenes Unterkapitel vorgesehen.
Wichtig für Architekten: Die neu geregelte Zielfindungsphase als neue Vergütungsquelle und die Möglichkeit von Teilabnahmen (§ 650r) zur zeitlichen Reduzierung der Architektenhaftung.
- Welche Änderungen ergeben sich bei der kaufrechtlichen Haftung (Lieferkette)?
Wenn z. B. ein Baustofflieferant in ein Bauvorhaben liefert und sich erst im Nachhinein ein Mangel am Baustoff zeigt, wer haftet dann für Aus-und Einbaukosten?
- Welche Rolle spielt die VOB/B in der Zukunft?
Die VOB/B stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen dar; diese dürfen im Rahmen der Inhaltskontrolle nicht mit gesetzgeberischen Grunderwägungen kollidieren.
- Ausgewählte Änderungen
- Änderung bei Abschlagszahlungen (§ 632 a BGB)
- Änderung bei Abnahme (§ 640 BGB)
- Neues Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB) und die hiermit korrespondierende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB)
- Modifikationen bei der Bauhandwerkersicherung (§ 650e)
- Zustandsfeststellung als kleines Beweissicherungsverfahren (§ 650f BGB)
- Was ändert sich bei Verträgen mit Verbrauchern? Wer ist Verbraucher?
Rechtliche und technische Grundlagen des Mangelbegriffes
Mittwoch, Uhr
Stadtverwaltung Münster Tiefbauamt Stadthaus 3
Fachanwalt Stephan Deckert behandelt als Mitglied des Schimmelnetzwerks Münster in einem Kurzvortrag die Beschaffenheitsvereinbarung, die anerkannten Regeln der Technik und den funktionalen Mangelbegriff.
Es folgt ein Ausblick auf die Bedeutung von Herstellervorschriften.
12. Bauseminar der Fachzeitschrift NATURSTEIN
Samstag, Uhr
La Strada, Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel
Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz referieren zu dem Thema:
»Aus der aktuellen Rechtsprechung – Hinweise für Auftragnehmer im Bereich der Anwendung von Naturwerkstein«
VOB-Schulung
Freitag, Uhr
Tenbrink Ladeneinrichtungen GmbH Industriestraße 1-7 D- 48703 Stadtlohn
Im Rahmen einer Inhousefortbildung referieren die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas G. Pröbstl zu
I. Vertragsschluss/Auftragserteilung
II. Bauausführung
III. Abnahme
im VOB-Vertrag.
Insolvenzanfechtung
Mittwoch, Uhr
Gut Kump Kumper Landstraße 5, 59069 Hamm-Kump
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.
Der Vortrag richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter verschiedener Stadtwerke und an Creditreform Niederlassungen aus Nordrhein-Westfalen.
Welche Rolle spielen DIN-Normen in Gerichtsentscheidungen?
Mittwoch, Uhr
Hotel Esperanto Esperantohalle Esperantoplatz 36037 Fulda Tel. 0661/24291-0 Fax 0661/24291-151 www.kongresszentrum-fulda.com
Der baurechtliche Streit kreist vielfach um die Frage des vereinbarten Leistungssolls. Dieses Leistungssoll kann, muss sich aber nicht zwingend an bestehenden DIN Normen orientieren.
Diesen und anderen Fragen gehen die beiden Teilnehmer der Podiumsdiskussion, die Fachanwälte für Bau und Architektenrecht Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz nach.
Zudem nehmen an der Podiumsdiskussion teil:
Dr.-Ing. Erich H. Nolting, Burgwedel
Dipl.-Ing. Jan Bredemeyer, TU Berlin
Dipl.-Ing. Architekt Roman Bonzel, Fulda
Fliesenlegermeister Michael Weinmann, Esslingen
Jens Fellhauer, Bundesverband Keramische Fliesen, Berlin
Die Podiumsdiskussion erfolgt im Rahmen der 18. Sachverständigentage am 8. und 9. November 2016 in Fulda. Veranstalter ist die Fördergesellschaft des Deutschen Fliesengewerbes.
Aktuelle Rechtsfragen für Sachverständige insbesondere vor dem Hintergrund der mündlichen Anhörung
Dienstag, Uhr
Veranstaltungsort Hotel Esperanto Esperantohalle Esperantoplatz 36037 Fulda Tel. 0661/24291-0 Fax 0661/24291-151 www.kongresszentrum-fulda.com
Der Vortrag erfolgt im Rahmen der 18. Sachverständigentage am 8. und 9. November 2016 in Fulda. Veranstalter ist die Fördergesellschaft des Deutschen Fliesengewerbes.
Es referieren die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz.
„Stunde, Einheit und Pauschale – Bauvorhaben rechtlich richtig abrechnen“
Mittwoch, Uhr
Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Borkener Str. 1, 48653 Coesfeld
Der Referent Ari-Daniel Schmitz beschäftigt sich mit Fragen rund um die Vergütung.
Welche Abrechnungsformen gibt es? Wo lauern die Gefahren? Wie rechne ich so ab, wie es vorher vereinbart wurde?
„Wie gewonnen, so zerronnen – Richtiger Umgang mit Insolvenzen“
Mittwoch, Uhr
Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Borkener Str. 1, 48653 Coesfeld
Die Referenten Stephan Deckert und Ari-Daniel Schmitz gehen der Frage nach, wie in Bezug auf empfangene Geldbeträge mit der Insolvenz des Leistungsgegners umzugehen ist.
Insolvenzanfechtung
Dienstag, Uhr
Creditreform Münster Riegel & Riegel KG, Scharnhorststr. 46, 48151 Münster
Referent: Rechtsanwalt Stephan Deckert
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Gäste sind ausschließlich Handwerker aus Münster und dem Münsterland.