Vergangene Termine
RECHTSSICHERER UMGANG MIT MATERIALPREISSTEIGERUNGEN AM BAU
Dienstag, Uhr
Web-Seminar des Forum Verlages
PRAXISNAHE HILFESTELLUNGEN UND WERTVOLLES EXPERTEN KNOW-HOW
Eines der derzeit wohl brennendsten Themen in der Baupraxis ist die Materialknappheit, unter anderem aufgrund der international hohen Nachfrage nach bestimmten Baustoffen. Damit verbunden sind neben Liefer- und Bauverzögerungen vor allem enorme Baupreissteigerungen.
Was also tun, wenn vereinbarte Vertragspreise ohne massive Verluste nicht mehr haltbar sind? Was passiert, wenn das vertraglich vereinbarte Material nicht verfügbar ist? Welche Pflichten obliegen der Bauleitung bei geänderter Bauausführung? Und was sollte bei zukünftigen Verträgen hinsichtlich Materialpreissteigerungen unbedingt beachtet werden?
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert Ihnen die Online-Schulung „Rechtssicherer Umgang mit Materialpreissteigerungen am Bau“. Fachanwalt Ari-Daniel Schmitz zeigt Ihnen, wie Sie mit Materialpreissteigerungen sowohl bei bestehenden, als auch bei zukünftigen Bauprojekten umgehen müssen, um wirtschaftliche Verluste durch nicht kalkulierte Preissteigerungen zu vermeiden.
Referent: RA Ari-Daniel Schmitz
Anpassung der Vergütung
Samstag, Uhr
Fachhochschule Münster
Öffentliche Sonderveranstaltung im Rahmen des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
Anpassung der Vergütung - neues Bauvertragsrecht und aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B
- das Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung! -
Veranstalter
BWI-Bau GmbH
Institut der Bauwirtschaft
Postfach 10 15 54
40006 Düsseldorf
Anmeldeschluss 12.4.2020
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
LIEFERUNG UND MONTAGE VON BAUTEILEN
Donnerstag, Uhr
profipluswest GmbH - Friedrich Ebert Str. 75 | 51429 Bergisch Gladbach [Moitzfeld] Seminarraum „WALD“
LIEFERUNG UND MONTAGE VON BAUTEILEN
Kauf- oder Werkvertrag? Erhebliche Rechtsfolgen!
MANGELHAFTE ODER VERZÖGERTE LIEFERUNG?
Kein Schadensersatz!?!
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Architektenrecht aktuell - 1. Brillux Digitalprogramm
Mittwoch, Uhr
Brillux, Weseler Straße 401, 48163 Münster - seminar@brillux.de
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt. Die gesetzlichen Grundlagen werden also derzeit erst geschaffen. Das Webinar behandelt brandaktuell, kurz und prägnant die Gegenwart mit der „alten“ HOAI, die Zukunft mit der „neuen“ HOAI und den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Inhalte
- Was ist neu im Architektenrecht?
- Was bleibt von der HOAI?
- Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Architektenrecht aktuell - 1. Brillux Digitalprogramm
Montag, Uhr
Brillux, Weseler Straße 401, 48163 Münster - seminar@brillux.de
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt. Die gesetzlichen Grundlagen werden also derzeit erst geschaffen. Das Webinar behandelt brandaktuell, kurz und prägnant die Gegenwart mit der „alten“ HOAI, die Zukunft mit der „neuen“ HOAI und den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Inhalte
- Was ist neu im Architektenrecht?
- Was bleibt von der HOAI?
- Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Architektenrecht aktuell - 1. Brillux Digitalprogramm
Mittwoch, Uhr
Brillux, Weseler Straße 401, 48163 Münster - seminar@brillux.de
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt. Die gesetzlichen Grundlagen werden also derzeit erst geschaffen. Das Webinar behandelt brandaktuell, kurz und prägnant die Gegenwart mit der „alten“ HOAI, die Zukunft mit der „neuen“ HOAI und den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Inhalte
- Was ist neu im Architektenrecht?
- Was bleibt von der HOAI?
- Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Architektenrecht aktuell - 1. Brillux Digitalprogramm
Dienstag, Uhr
Brillux, Weseler Straße 401, 48163 Münster - seminar@brillux.de
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt. Die gesetzlichen Grundlagen werden also derzeit erst geschaffen. Das Webinar behandelt brandaktuell, kurz und prägnant die Gegenwart mit der „alten“ HOAI, die Zukunft mit der „neuen“ HOAI und den aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Inhalte
- Was ist neu im Architektenrecht?
- Was bleibt von der HOAI?
- Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Anpassung der Vergütung: neues Bauvertragsrecht und aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B - das Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung!
Freitag, Uhr
Fachhochschule Münster
Inhalt
Bisher galt bei VOB/B-Verträgen die Korbion'sche Preisformel:
Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis!
Der Bundesgerichtshof erteilt dem nun eine Absage: Mit einem Paukenschlag hat der Bundesgerichtshof damit die seit Jahrzehnten vorherrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung über den Haufen geworfen: Der für Baurecht zuständige 7. Zivilsenat hat in einem neuen Urteil (Urt. v. 08.08.2019 – VII ZR 34/19) der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung bei Mengenmehrungen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) eine Absage erteilt.
Der Preis für die die 110 %-Grenze übersteigende Mehrmenge sei selbstständig und losgelöst vom ursprünglichen Einheitspreis zu bestimmen. Er sei auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge zu bemessen.
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27.08.2019 die Rechtsprechung des BGH auf die Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B übertragen. Das entspricht der Regelung in § 650c BGB des neuen Bauvertragsrechts.
Für die tägliche Praxis stellen sich nunmehr die Fragen:
- Gibt es Unterschiede bei der Vergütungsanpassung zwischen VOB/B und BGB?
- Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“?
- Wie hat der Unternehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten darzulegen?
- Was sind angemessene Zuschläge?
Ziel
Mit der Verankerung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB verbinden sich zahlreiche neue Fragen für alle Parteien, die mit Bauverträgen befasst sind.
Die aktuelle Rechtsprechung betrifft die Bauvorhaben, die vor dem 01.01.2018 geschlossen wurden, soweit es sich um VOB-Verträge handelt. Die neue Rechtslage gilt vor allem aber auch für Verträge, die nach dem 01.01.2018 auf Basis des gesetzlichen Bauvertragsrechts nach BGB oder der immer noch geltenden VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung geschlossen worden sind.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, die aktuelle Rechtslage im Überblick darzustellen und die praktischen Konsequenzen für Ingenieure und Bauunternehmen zu erläutern sowie ggf. auch Ausblicke auf weitere zur Entscheidung anstehende Rechtsfälle zu geben.
Referent
Christoph Stähler
Stähler Rechtsanwälte, Münster, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dozent im Masterstudiengang "Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken"
Versicherungen auf der Baustelle – Risiken kalkulierbar machen!
Mittwoch, Uhr
KH Münster
Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt aber unverzichtbar. Manche stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern dass man richtig versichert ist. Sich im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Ziel des Seminars ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten. Dies gilt sowohl in Richtung Versicherung, als auch in Richtung Auftraggeber - um fehlenden oder „doppelten“ Versicherungsschutz zu vermeiden.
Besonderheit des Seminars ist, dass zwei Referenten die Teilnehmer über die wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungen an der Baustelle und für das am Bau tätige Unternehmen informieren. Hierbei handelt es sich um Oliver Johanning, Fachwirt und selbstständiger Versicherungsvermittler der Signal Iduna Gruppe und Ari-Daniel Schmitz, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht und Lehrbeauftragter der FH Münster.
Während Herr Johanning über den erforderlichen Versicherungsschutz informiert, ergänzt Herr Schmitz den Vortrag mit aktuellen Fällen aus der Praxis. Beide Referenten stehen auch nach dem Seminar für Rückfragen zur Verfügung.
Achtung Falle ! „Die häufigsten Fehler bei der Abwicklung von Bau-und Werkverträgen vermeiden“
Freitag, Uhr
KH Recklinghausen
In der täglichen Praxis von Bau- und Handwerksunternehmen ist oft festzustellen, dass sich viele Probleme immer wiederholen.
Das Seminar soll den Unternehmen und Handwerkern helfen, diese Probleme nicht nur zu erkennen, sondern darüber hinaus auch Fehler unter Verwendung von konkreten Musterschreiben zu vermeiden.
Es werden daher konkrete Hinweise und Hilfestellungen insbesondere im Umgang mit der Abnahme, Behinderungen, Ausführungsfristen, der Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht, der Bauhandwerkersicherung und dem Widerrufsrecht vermittelt.
Darüber hinaus werden auch noch weitere praxisrelevante Probleme anschaulich dargestellt.
Es spricht hierzu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Stephan Deckert.