Vergangene Termine
Versicherungen auf der Baustelle – Risiken kalkulierbar machen!
Dienstag, Uhr
KH Coesfeld
Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt aber unverzichtbar. Manche stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern dass man richtig versichert ist. Sich im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Ziel des Seminars ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten. Dies gilt sowohl in Richtung Versicherung, als auch in Richtung Auftraggeber - um fehlenden oder „doppelten“ Versicherungsschutz zu vermeiden.
Besonderheit des Seminars ist, dass zwei Referenten die Teilnehmer über die wichtigen Fragen rund um das Thema Versicherungen an der Baustelle und für das am Bau tätige Unternehmen informieren. Hierbei handelt es sich um Oliver Johanning, Fachwirt und selbstständiger Versicherungsvermittler der Signal Iduna Gruppe und Ari-Daniel Schmitz, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht und Lehrbeauftragter der FH Münster.
Während Herr Johanning über den erforderlichen Versicherungsschutz informiert, ergänzt Herr Schmitz den Vortrag mit aktuellen Fällen aus der Praxis. Beide Referenten stehen auch nach dem Seminar für Rückfragen zur Verfügung.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?
Donnerstag, Uhr
Brillux Münster
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?
Montag, Uhr
Brillux Hamburg
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem "Aus" für die HAOI?
Montag, Uhr
Brillux Münster
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Aktuelle Neuerungen praktisch umsetzen - Das neue Bauvertragsrecht 2018
Dienstag, Uhr
Brillux Düsseldorf
Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die neuen Regelungen
haben gravierende Konsequenzen in der Praxis – gerade auch für
Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B.
Aber mit dem neuen Bauvertragsrecht nicht genug:
Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren
Urteilen in 2017 und 2018 in wesentlichen Punkten seine bisherige
Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Diese Rechtsprechung
betrifft Regelungen, die im Bauvertragsrecht nicht neu geregelt worden
sind. Unveränderte Vorschriften werden neu ausgelegt.
Hierüber referiert der Referent, Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht Ari-Daniel Schmitz, im Rahmen des Handwerkerseminars, welches sich an Inhaber/-innen, Meister/-innen, Baustellenleiter/-innen richtet.
näheres: www.brillux.de/handwerkerseminare
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem "Aus" für die HAOI?
Dienstag, Uhr
Brillux Münster
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Insolvenzanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der InsO Reform 2017
Mittwoch, Uhr
Creditreform Münster
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Der Referent Stephan Deckert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht war lange Jahre für und mit Insolvenzverwaltern tätig und weiß daher um die Bedeutung des Themas aus eigener Anschauung.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?
Montag, Uhr
Brillux Stuttgart
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?
Dienstag, Uhr
Brillux Frankfurt a.M.
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.
Neues zum Architektenrecht! Was gilt nach dem Aus für die HAOI?
Montag, Uhr
Brillux Berlin
Das Architektenrecht durchlebt eine Revolution: Zum 01.01.2018 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals das Architektenrecht gesetzlich geregelt. Das gilt und ist vom Europäischen Gerichtshof auch nicht angetastet worden. Aber die Preisbindung der HOAI hat der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 für europarechtswidrig erklärt.
Was ist neu im Architektenrecht? Was bleibt von der HOAI? Was müssen Architekten jetzt wissen und beachten?
Das Seminar behandelt das neue Architektenrecht und Fragen zu Inhalt und Umfang der Leistungen, die der Architekt seinem Auftraggeber verspricht. Darin eingebunden werden die praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende und zukünftige Architektenverträge.
Inhalte:
Grundlagen zum Architektenvertrag
- Die Rechtsnatur des Architektenvertrages
- Der Abschluss des Architektenvertrages
Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 Az. C-377/17
Leistungspflichten nach dem (neuen) Architektenvertragsrecht
- Die Leistungen, die der Architekt nach dem neuen Bauvertragsrecht seinem Auftraggeber schuldet
- Die neue Zielfindungsphase („Leistungsphase 0“)
- Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf die Leistungspflichten des Architekten?
Das Honorar des Architekten
- Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf bestehende Architektenverträge
- Wie der Architekt sein Honorar zukünftig rechtssicher vereinbart
Es referiert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler.