Aktuelles Stellenangebot: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin m/w/d

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11. Bauseminar der Fachzeitschrift Naturstein

Samstag, Uhr

Hotel La Strada, Raiffeisenstr. 10, 34121 Kassel

Als Referenten nehmen teil:

RA Christoph Stähler

RA Ari-Daniel Schmitz

Beendigung von Bauverträgen

Mittwoch, Uhr

Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Borkener Str. 1, 48653 Coesfeld

Referent: Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz

„Besser ein Ende mit Schrecken … - Beendigung von Bauverträgen“

In Werkverträgen ist es die - nicht unbedingt selbstverständliche - Gesetzeslage, dass der Auftraggeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Dem Auftragnehmer steht ein Kündigungsrecht nur unter besonderen Bedingungen zu.

Die Situation rund um eine Kündigung ist regelmäßig nicht vom Wohlwollen der Vertragsparteien geprägt, was besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich macht.
Auch bei der Kündigung von Werkverträgen sind wichtige Regeln zu beachten, deren Versäumnis zu erheblichen Schäden für den Handwerker führen kann. Auch lässt der Handwerker bei auftraggeberseitigen Kündigungen regelmäßig Geld liegen.

Sicherheiten am Bau

Donnerstag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Münster, Ossenkampstiege 111, 48163 Münster

Referent: Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz

„Die Unsicherheit der Sicherheiten – Sicherheitsleitung am Bau“
Die Sicherheitsleistung in Bauverträgen ist ein bauspezifisches Thema, welches im täglichen Geschäft zumeist nur eine untergeordnete Rolle spielt. Bareinbehalte werden hingenommen, Bürgschaften werden ausgehändigt.
Dabei wird nur zu häufig übersehen, dass hier Bauherren viele rechtliche Fehler machen, die zur Rückforderung der Sicherheit berechtigen. Darüber hinaus fristet die „Bauhandwerkersicherung“ nach wie vor ein Schattendasein. Viele Potentiale bleiben ungenutzt.  

Sicherheiten am Bau

Donnerstag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Borkener Str. 1, 48653 Coesfeld

Referent: Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz

„Die Unsicherheit der Sicherheiten – Sicherheitsleitung am Bau“
Die Sicherheitsleistung in Bauverträgen ist ein bauspezifisches Thema, welches im täglichen Geschäft zumeist nur eine untergeordnete Rolle spielt. Bareinbehalte werden hingenommen, Bürgschaften werden ausgehändigt.
Dabei wird nur zu häufig übersehen, dass hier Bauherren viele rechtliche Fehler machen, die zur Rückforderung der Sicherheit berechtigen. Darüber hinaus fristet die „Bauhandwerkersicherung“ nach wie vor ein Schattendasein. Viele Potentiale bleiben ungenutzt.  

Insolvenzanfechtung

Dienstag, Uhr

Creditreform Münster Riegel & Riegel KG, Scharnhorststr. 46, 48151 Münster

Referent: Rechtsanwalt Stephan Deckert

Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.

Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“

Praktische Probleme bei der Abwicklung von Bau– und Werkverträgen; Bauinsolvenz und Insolvenzanfechtung

Freitag, Uhr

Kreishandwerkerschaft Recklinghausen, Dortmunderstraße 18, 45665 Recklinghausen

Referent: Rechtsanwalt Stephan Deckert

Der baurechtliche Themenkomplex wird sich um das so genannte Baukaufrecht, Hinweispflichten, Nachträge, das Problem der Schwarzarbeit sowie die Bauhandwerkersicherung drehen.

Im insolvenzrechtlichen Bereich wird der Ablauf des Insolvenzverfahrens, die Bauinsolvenz sowie die Insolvenzanfechtung thematisiert werden.

 

Vortrag vor der Tischler-Innung Ahaus

Montag, Uhr

Fa. Terhalle Schreinerei GmbH, Solmsstrasse 46, 48683 Ahaus- Ottenstein

Referenten: Rechtsanwälte Christoph Stähler und Ari-Daniel Schmitz

Themen:

  •  VOB: Neuheiten, Änderungen, Stolpersteine und Besonderheiten,
  •  Gewährleistung, Gefahrübergang, Schützen von Bauteilen,
  •  Hinweispflicht und Mithaftung von Planern,
  •  Bedenken anmelden mit Hinweis auf Folgen,
  •  Mangelfolgeschäden und daraus möglicher Schadensersatz von Lieferanten,
  •  Verwendung von Hersteller-Systemen, speziell bei Bauelementen, Trockenbau usw.

 

„Mangelmanagement – Einwänden von Kunden richtig begegnen“

Donnerstag, Uhr

Kreishandwerkerschaft, Coesfeld

Referent: Ari-Daniel Schmitz

Das Thema „Mängel und ihre Folgen“ ist ein weitreichendes Themengebiet, welches nahezu täglich Gerichte beschäftigt. Bei technischen Fragestellungen ziehen Gerichte regelmäßig Sachverständige hinzu. Darüber hinaus müssen bereits bei der Anmeldung von Mängeln durch den Kunden zwingend bestimmte Handlungsvorgaben beachtet werden. Fehler sind hier regelmäßig sehr kostspielig und können vermieden werden. Auch bieten Haftpflichtversicherungen heute die Möglichkeit, viele Fallgestaltungen abzusichern.

Bauen & Wohnen

Freitag, Uhr

Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Münster/Westfalen

Die größte regionale Baufachmesse in Nordrhein-Westfalen.
Erfahren Sie mehr in der aktuellen Ausgabe Modernes Zuhause.