Vergangene Termine
AUSGEBUCHT - Initial-Veranstaltung: Das neue Bauvertragsrecht
Freitag, Uhr
Johann-Krane-Weg 10 48149 Münster
aus der Einladung:
"bekanntlich gilt seit dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht.
Sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber birgt das neue Anordnungsrecht Chancen und Risiken. Das neue Anordnungsrecht ist für die Kenner der VOB/B im Wesentlichen nichts Neues. Völlig neu ist aber die Art und Weise, wie der Gesetzgeber das in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt hat. Für einen Auftragnehmer bietet das erhebliches Potential, über ein Nachtragsmanagement den Auftraggeber zu „quälen“ – bis hin zu Zahlungstiteln aus einstweiligen Verfügungen. Dieses Rechtsmittel gibt es bisher im BGB nicht.
Für jeden, der für private Bauherrn schlüsselfertig baut, wird der neue „Verbraucherbauvertrag“ von Bedeutung sein.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten „fit“ zu machen und zu halten, um im Streitfall mit Vorsprung ins Rennen zu gehen."
Diese Ankündigung wird durch die Rechtsanwälte Stähler in einem 2,5 Stunden dauernden Vortrag eingelöst. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Gedankenaustausch bei kühlen Getränken.
Das Seminar ist durch die Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen als Fortbildungsveranstaltung
mit 3 Stunden anerkannt.
"Das neue Bauvertragsrecht 2018"
Freitag, Uhr
KH Recklinghausen
Fachanwalt Stephan Deckert führt in das neue Bauvertragsrecht ein, gibt eine Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren und die Neuregelungen, hierin insbesondere Verbraucherbauvertrag, Bauhandwerkersicherung, Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung, Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung, einstweilige Verfügung und Baukaufrecht.
„Das neue Bauvertragsrecht 2018 (BauVG)“
Montag, Uhr
Tenbrink Ladeneinrichtungen GmbH Industriestraße 1-7 D- 48703 Stadtlohn
Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas Pröbstl referieren zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht mit seinen umfangreichen Neuerungen.
Der Vortrag beleuchtet nach einer Einleitung, was sich im Rahmen des allgemeinen Werkvertragsrechts geändert hat und insbesondere, was in Zukunft im Rahmen des Bauvertrages - der jetzt kodifiziert worden ist - und bei dem sog. Verbraucherbauvertrag im Blick zu behalten ist.
Ein besonderes Schwerpunkt ruht beim Bauvertrag auf dem Anordnungsrecht (§ 650b BGB), der Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) und der Einstweiligen Verfügung (§ 650d BGB).
Auch die wünschenswerten Harmonisierungen im Baukaufrecht und die zu besorgenden Auswirkungen auf die VOB/B werden thematisiert.
„Das neue Bauvertragsrecht 2018 (BauVG)“
Montag, Uhr
Averbeck Bau Brock 1a 48346 Ostbevern
Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Christoph Stähler und Lukas Pröbstl referieren zu dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrecht mit seinen umfangreichen Neuerungen.
Der Vortrag beleuchtet nach einer Einleitung, was sich im Rahmen des allgemeinen Werkvertragsrechts geändert hat und insbesondere, was in Zukunft im Rahmen des Bauvertrages - der jetzt kodifiziert worden ist - und bei dem sog. Verbraucherbauvertrag im Blick zu behalten ist.
Ein besonderes Schwerpunkt ruht beim Bauvertrag auf dem Anordnungsrecht (§ 650b BGB), der Vergütungsanpassung (§ 650c BGB) und der Einstweiligen Verfügung (§ 650d BGB).
Auch die wünschenswerten Harmonisierungen im Baukaufrecht und die zu besorgenden Auswirkungen auf die VOB/B werden thematisiert.
"Das neue Bauvertragsrecht 2018"
Freitag, Uhr
KH Recklinghausen
Fachanwalt Stephan Deckert führt in das neue Bauvertragsrecht ein, gibt eine Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren und die Neuregelungen, hierin insbesondere Verbraucherbauvertrag, Bauhandwerkersicherung, Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung, Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung, einstweilige Verfügung und Baukaufrecht.
19. Sachverständigentage des Deutschen Fliesengewerbes
Dienstag, Uhr
Hotel Esperanto Esperantohalle Esperantoplatz 36037 Fulda
Die Rechtsanwälte Christoph Stähler Ari-Daniel Schmitz sprechen im Rahmen der Sachverständigetage zu den folgenden Themen:
7. November, 11.30 Uhr: Anerkannte Regeln der Technik!? Der Sachverständige entscheidet!?
8. November, 11.15 Uhr: Welche Auswirkung hat der Trittsicherheitsverlust auf die Vertragserfüllung des Ausführenden?
Forderungsmanagement am Bau
Freitag, Uhr
Frommeyer + Ziegemeyer Minden GmbH und Co. KG Elektrogroßhandlung Königstraße 172 32427 Minden
Werklohnforderung bei Auftragserteilung sichern
- das Verhältnis zum Kunden
- Wer ist mein Auftraggeber? Wer ist mein Ansprechpartner auf der Baustelle?
- der richtige Umgang mit privaten Bauherren und Versicherungen
Werklohnforderung bei der Ausführung sichern
- Bau-Soll bestimmen – Nachträge richtig stellen
- Prüfung- und Hinweispflicht
- Aktives Forderungsmanagement – die Bauhandwerkersicherung
Werklohnforderung durch die Abnahme sichern
- der sichere Weg zum Werklohn
- die Abnahme und ihre Folgen
- der richtige Umgang mit der Abnahmeverweigerung
Werklohnforderung bei jeder Rechnung sichern
- vom Abschlag zur Schlussrechnung
- Leistungen prüfbar und vertragsgemäß abrechnen
- Stundenlohnarbeiten erfolgreich durchsetzen
„Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bauteilöffnung“
Dienstag, Uhr
Büro Schimmelpfenning, Wolbeck, CTS-Crashtest-service.com GmbH, Amelunxenstraße 30, 48167 Münster
Der Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht & Versicherungsrecht Ari-D. Schmitz LL.M. spricht im Rahmen des Sachverständigen-Forums der Ingenieurkammer-Bau zum obigen Thema.
§ Was darf der Sachverständige?
§ Welche Gefahren bestehen?
§ Was ist zu beachten?
Diese Fragen werden u.a. im Vortrag behandelt.
Risiken beim Einsatz von Subunternehmern
Donnerstag, Uhr
FH Münster, Corrensstr. 25
Fachanwalt Stephan Deckert referiert:
Wie haftet der Hauptunternehmer für Fehler und Schäden des Nachunternehmers?
Spannungspunkte: Arbeitnehmerentsendegesetz/Haftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung/Bauabzugssteuer/vergaberechtliche Probleme/Insolvenz des Nachunternehmers u.v.m.
Der Verbraucher als Kunde/Das neue Bauvertragsrecht 2018
Freitag, Uhr
Kreishandwerkerschaft Recklinghausen
Fachanwalt Stephan Deckert referiert:
„Der Verbraucher als Kunde - worauf Handwerksbetriebe heute und zukünftig besonders achten müssen“
Insbesondere werden das neue Widerrufsrecht und dessen erhebliche Auswirkungen in der Praxis vorgestellt.
„Das neue Bauvertragsrecht 2018“
Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere Neuregelungen zu Abschlagszahlungen, Abnahme, Anordnungsrecht sowie Verbraucherbauvertrag eingeführt.