„Von Bauruinen und Betongold“

Lukas G. Pröbstl

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Münster University of Applied Sciences
proebstl@staehler-rae.de

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:

  • privates Baurecht
  • öffentliches Baurecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Diese Internetseite als erweiterte Visitenkarte kann und soll kein vollständiges Bild der Kanzlei vermitteln …“ Mehr erfahren

Diese Internetseite als erweiterte Visitenkarte kann und soll kein vollständiges Bild der Kanzlei vermitteln. „Wer wir sind und was wir können, davon überzeugen sich unsere Mandanten am besten persönlich“, sagt Rechtsanwalt Lukas G. Pröbstl. Er ist zuständig „für Bauruinen, Betongold und alles, was bei Immobilien rechtlich zwischen diesen Extremen liegt.“

Pröbstls Hauptaugenmerk ruht auf dem Baurecht. Seine Tätigkeit ist fokussiert auf die Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen auch im Rechtsstreit. „Besser gesagt versuche ich alles, um es soweit gar nicht erst kommen zu lassen.“ Denn ein gerichtlicher Interessenausgleich kostet oft Zeit, Nerven und Geld. „Warum es soweit kommen lassen, wenn man sich außergerichtlich verständigen und einigen kann?“

Lukas G. Pröbstl ist als Rechtsanwalt zugelassen seit 2008 und als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2012. Seit Januar 2015 verfügt er auch über die Kompetenz und Anerkennung als Fachanwalt für das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht.

Er vertritt vor allem die Interessen privater und gewerblicher Vermieter in jeder Phase des Mietverhältnisses. Dazu gehört zunächst die Anbahnung des Mietvertrages. Dann die Vollziehung vor allem bei Nebenkosten, Unterhaltungsmaßnahmen oder Mietanpassungen. Am Ende steht die Abwicklung eines Mietverhältnisses bei Kündigungen, Mietaufhebungsverträgen und Räumungsprozessen. Lukas G. Pröbstl vertritt auch Mieter, denn für beide Seiten gilt das gleiche Recht.

In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für das „Etageneigentum“ berät der Fachanwalt Wohnungs- und Hausverwalter und Wohnungseigentümer. Für sie ist eine Zuordnung von Mängeln zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum in baurechtlichen Auseinandersetzungen besonders wichtig. „Darauf kann man nicht genau genug achten“, sagt Pröbstl, „sonst drohen erhebliche Schäden.“

Die Rechtsanwälte

Christoph Stähler

Christoph Stähler

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lukas G. Pröbstl

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ari-Daniel Schmitz

Ari-Daniel Schmitz LL.M.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Stephan Deckert

Stephan Deckert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, daneben Tatigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht

Christian Siebert

Christian Siebert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

Sarah Kothe

Rechtsanwältin

Christian Tordat

Rechtsanwalt