Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht nimmt in der Praxis von Wirtschaftsunternehmen einen immer größeren Raum ein. Die Eingangszahlen von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen liegen seit Jahren auf einem hohen Niveau.
Sowohl in der außergerichtlichen Rechtspraxis als auch in prozessualen Auseinandersetzungen sind insolvenzrechtliche Überlegungen oft von entscheidender Bedeutung. Eine rechtliche Beratung kann nur dann erfolgreich sein, wenn diese wirtschaftsrechtlichen Aspekte ausreichend berücksichtigt werden.
Dem Insolvenzverwalter steht durch die Insolvenzordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Hier steht insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht im Blickpunkt.
Mit der Insolvenzanfechtung sollen Vermögensverschiebungen zu Lasten der Gläubiger verhindert werden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Gläubiger sollten daher bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen insbesondere auch insolvenzrechtliche Konsequenzen berücksichtigen. Denn oftmals heißt es sonst im Ergebnis: „Wie gewonnen, so zerronnen.“
Wir beraten unsere Mandanten daher nicht nur während des bereits eingeleiteten bzw. eröffneten Insolvenzverfahrens, sondern auch bereits im Vorfeld. So ist beispielsweise die Frage der Erstellung insolvenzfester Sicherungen für die Gläubiger ein wichtiges Instrumentarium zur Vermeidung von Forderungsausfällen.
Unsere Mandanten profitieren bei der Beratung insbesondere von unserer langjährigen außergerichtlichen und prozessualen Praxistätigkeit für überregional tätige Insolvenzverwalter.
Rechtsanwalt Stephan Deckert