Versicherungsrecht
Versicherungsverträge sind unverzichtbarer Bestandteil unternehmerischer Strukturen. Neben „Klassikern“ wie der (Betriebs) Haftpflichtversicherung bieten Versicherungsgesellschaften eine Vielzahl von Leistungen an. Das immaterielle Produkt wird durch die Versicherungsbedingungen konkretisiert.
Hier gibt es - trotz gleicher Bezeichnungen - oftmals gravierende Unterschiede.
Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer daher zunächst auf eine faire und bedingungskonforme Bearbeitung durch den Versicherer angewiesen. In langjähriger Prozessoptimierung hat dieser seine Verfahrensweisen geschärft. Nicht immer ist dabei das Verfahren des Versicherers mit dem Interesse des Versicherungsnehmers deckungsgleich.
Ist ein Schaden eingetreten, ist daher „Waffengleichheit“ zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zur erfolgreichen Durchsetzung seiner Ansprüche angeraten. Frühe Kontaktaufnahme mit uns hilft dabei, im Vorfeld – also bei der Schadensermittlung – Fehler in der Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft zu vermeiden.
Die Bedingungen der Versicherungen lassen oftmals Interpretationsspielräume zu. Unsere Mandanten wenden sich regelmäßig in Schadenfällen an uns und bitten um Unterstützung. Sei es der Haftpflichtschaden, eine Betriebsunterbrechung oder der Verkehrsunfall; wir prüfen die Versicherungsbedingungen, bestimmen die Ansprüche unserer Mandanten und setzen diese gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.
Rechtsanwalt Ari - D. Schmitz LL.M.