Vergaberecht

Kaum ein Rechtsgebiet schöpft aus so zersplitterten und unübersichtlichen Rechtsquellen wie das Vergaberecht. Diese Komplexität kann Auftraggeber und Bieter bei der praktischen Anwendung gleichermaßen vor große Herausforderungen stellen.

Der sichere Umgang mit Vergabeverfahren ist entscheidend:

Ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Verfahren kann dazu führen, dass der Auftraggeber seine Beschaffungspläne nicht wie geplant umsetzen kann und in erheblichen Zeitverzug gerät.

Unterläuft dem Bieter ein Fehler, erhält er unter Umständen nicht den Zuschlag und muss sich um einen Lückenauftrag bemühen. Unsere Mandanten beraten wir in all ihren Projekten bei der sicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf Bauvergaben sowie der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Wir begleiten Auftraggeber, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts eingehalten werden, einschließlich der Landesvergabegesetze.

Ebenso tragen wir Sorge für die Einhaltung von Auflagen, insbesondere bei öffentlich geförderten Projekten. Bieter beraten wir bei ihren Angeboten und prüfen Vergabeunterlagen auf etwaige Vergaberechtsverstöße.

Sollte es erforderlich werden, vertreten wir Auftraggeber und Bieter auch in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sowie bei etwaigen gerichtlichen Verfahren.

Unsere Beratung endet jedoch nicht mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens.
Kommt es im Nachgang bei der Vertragsabwicklung zu Unstimmigkeiten, unterstützen wir unsere Mandanten auch dabei – auch und insbesondere bei komplexen Bauvorhaben.

Ihre Bauprojekte verdienen die beste rechtliche Basis

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