Vergaberecht
Kaum ein Rechtsgebiet beruht auf so zersplitterten und unübersichtlichen Rechtsquellen wie das Vergaberecht. Dies kann Auftraggeber und Bieter bei der praktischen Anwendung gleichermaßen vor große Herausforderungen stellen.
Der sichere Umgang mit Vergabeverfahren ist jedoch bedeutend:
Wird das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen, kann der Auftraggeber nicht planmäßig beschaffen und in erheblichen Zeitverzug geraten.
Unterläuft dem Bieter ein Fehler, erhält er unter Umständen nicht den Zuschlag und muss sich um einen Lückenauftrag bemühen. Unsere Mandanten beraten wir in all ihren Projekten bei der sicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf Bau-, Dienstleistungs- und Liefervergaben.
Dort begleiten wir Auftraggeber und stellen sicher, dass alle Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts eingehalten werden; einschließlich derjenigen der Landesvergabegesetze. Ebenso tragen wir Sorge für die Einhaltung von Auflagen, wenn Projekte öffentlich gefördert werden. Bieter beraten wir bei ihren Angeboten und prüfen Vergabeunterlagen auf etwaige Vergaberechtsverstöße.
Sollte es erforderlich werden, vertreten wir Auftraggeber und Bieter auch in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren vor Vergabekammern sowie bei Gericht.
Auch hört hier mit Beendigung des Vergabeverfahrens unsere Beratung jedoch nicht auf. Kommt es im Nachgang bei der Vertragsabwicklung zu Unstimmigkeiten, unterstützen wir unsere Mandanten auch dabei – auch und insbesondere bei komplexen Bauvorhaben.
Rechtsanwalt Christian Siebert