Referenzen
Das Tätigkeitsfeld der Baurechtsanwälte ist so vielschichtig, wie es die zu realisierenden Bauvorhaben sind, mit denen wir uns täglich befassen. Die nachstehende Aufstellung gibt einen – keinesfalls abschließenden – Eindruck davon, welche Bauvorhaben wir bisher anwaltlich begleiten durften.
Ausdruck unserer Pflicht zur Verschwiegenheit ist es, dass wir keine Auskunft darüber erteilen können, ob unsere Tätigkeit in den Dienst von Klage- oder Beklagtenpartei, Antragsteller oder Antragsgegner gestellt war oder im Interesse eines dritten an dem Bauvorhaben Beteiligten erfolgte.