Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht beraten wir Mandanten rund um die Bebauung von Grundstücken und bei Bestands- wie Neubauten auftretenden rechtlichen Fragestellungen (Denkmalschutz, Baulasten, Abstandsflächen, Lärmschutz, etc.).

Auf der einen Seite stehen Bauherren und Investoren, die im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Baufreiheit Grundstücke für sich nach eigenen Vorstellungen und Plänen nutzbar machen möchten. Auf der anderen Seite gilt die Baufreiheit nicht schrankenlos, sondern nur im Rahmen der Gesetze – insbesondere den bauplanungsrechtlichen Normen des Bundes sowie den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.

Diese widerstreitenden Interessen – möglichst im direkten Austausch mit den Genehmigungsbehörden – im Sinne unserer Mandanten auszugleichen, sehen wir als Auftrag bei der Bewältigung der rechtlichen Probleme, die der Realisierung des Projekts entgegenstehen.
Wir klären, wo, was und wie viel gebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Wir ermitteln, wie und unter welchen technischen Voraussetzungen gebaut werden darf.
Dadurch sparen wir Zeit, und eine schnelle und rechtssichere Baugenehmigung bietet unseren Mandanten vor allem eins: (Investitions-)Sicherheit.

Da Nutzungen und Gestaltungen von Bauwerken einem stetigen Wandel unterliegen, hört unsere Beratung nach erstmaliger Realisierung des Bauvorhabens nicht auf. Es ist nicht minder wichtig, Bauordnungsverfügungen abzuwehren und die konkrete Nutzung dem genehmigten Planungsstand anzupassen.

Unsere Mandanten begleiten wir in allen Phasen des Genehmigungs- und Vorbescheidsverfahren und – wo nötig – auch in Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren sowie bei der Normenkontrolle.

Rechtsanwalt Christian Siebert