Malte Reckels
Rechtsanwalt
Vita
- 1998 geboren in Ochtrup
- 2016 Abitur am Städtischen Gymnasium Ochtrup
- 2016–2022 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück (Schwerpunkt: Europäisches Unternehmensrecht mit Wahlschwerpunkt Arbeitsrecht)
- 2022 Erstes Juristisches Staatsexamen
- 2022 – 2024 Rechtsreferendariat am Landgericht Münster
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Berlin)
- Herbert Smith Freehills Kramer LLP (Düsseldorf)
- Stähler Rechtsanwälte (Münster)
- 2024 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 2025 Zulassung als Rechtsanwalt
„Recht auf den Punkt gebracht.“
Am Bau und im Arbeitsverhältnis entscheidet sich vieles an der Schnittstelle von Technik, Wirtschaft und klarer Kommunikation. Gerade dort, wo Bauprojekt und Personal zusammenlaufen, eskalieren Konflikte häufig nicht wegen „großer“ Fehler, sondern wegen unklarer Verträge, fehlender Dokumentation oder zu spät erkannter Risiken. Ich bringe diese Konstellationen rechtlich auf den Punkt – verständlich, präzise und mit einem klaren Blick darauf, was Mandanten wirklich weiterbringt: belastbare Entscheidungen und praktikable Lösungen.
Ich arbeite strukturiert und lösungsorientiert. Nach Klärung von Ausgangslage und Ziel ordne ich Chancen und Risiken realistisch ein und entwickle eine Strategie, die juristisch trägt und wirtschaftlich Sinn ergibt. Dazu gehört, früh offen zu sagen, was beweisbar ist, welche Schritte taktisch klug sind und welche Alternativen bestehen. Ich begleite von der Vertragsgestaltung bis zur konsequenten Prozessführung und halte die Kommunikation dabei bewusst klar und transparent.
Im Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich vor allem Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Planer. Typische Konfliktlinien sind Vergütung und Nachträge, Bauzeit und Behinderung, Schnittstellenfragen sowie Mängel, Abnahme und Gewährleistung. Technische Details sind dabei häufig der entscheidende Hebel: Wer den Bauablauf versteht, kann Risiken sauber einordnen und den Sachverhalt so aufbereiten, dass außergerichtlich wie gerichtlich überzeugend argumentiert wird. Ich unterstütze sowohl bei der Projektabsicherung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – inklusive Kündigungs- und Abrechnungssituationen.
Im Arbeitsrecht liegt mein Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht, insbesondere in Vertragsgestaltung und Trennungssituationen. Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitsverträgen und Vergütungsfragen, bei Abmahnung und Kündigung sowie bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Gerade bei Trennungen ist entscheidend, früh klare Leitplanken zu setzen: Was ist realistisch durchsetzbar, wo liegen Risiken, welche Lösung ist rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll? Mandanten sollen jederzeit wissen, wo sie stehen.
Geboren und aufgewachsen in Ochtrup und seit vielen Jahren in Münster zuhause, kenne ich die Region und viele ihrer Akteure. Wer präzise Beratung und eine strukturierte, konsequente Interessenvertretung sucht, ist bei mir richtig.
In Kürze starte ich den Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht und strebe anschließend die Fachanwaltsqualifikation im Arbeitsrecht an.
Schwerpunkte
- Bau- und Architektenrecht
- Arbeitsrecht
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