Forderungsmanagement

Oftmals bleiben bestehende Zahlungsansprüche unbestritten. Die Forderung wird anerkannt und der Ausgleich sogar mehrfach zugesichert. Trotzdem bleibt die Zahlung aus.

Spätestens an diesem Punkt wird klar: Volle Auftragsbücher und mangelfreie Arbeiten sichern allein noch keinen Gewinn.
Hier beginnt unser Forderungsmanagement.
Jede Forderung wird individuell geprüft, um zu sehen, welche Art der Durchsetzung den größtmöglichen Erfolg verspricht.

Manchmal reicht schon ein außergerichtliches Mahnschreiben, um den Zahlungssäumigen doch noch zu bewegen, die offene Forderung zu begleichen oder diese im Rahmen einer Teilzahlungsvereinbarung zu bedienen
Häufig muss die Forderung jedoch gerichtlich – entweder durch gerichtliches Mahnverfahren oder aber Klageverfahren – geltend gemacht werden.

Unser Forderungsmanagement setzt zugleich aber auch früher an. Wir beraten unsere Mandanten bereits bei oder vor dem Abschluss von Verträgen und tragen mit dazu bei, dass eben solche Verträge nicht geschlossen werden, deren Erfüllung von Anfang an unwahrscheinlich ist.

Unser Forderungsmanagement umfasst selbstverständlich auch alle Facetten des klassischen Zwangsvollstreckungsrechts.
Durch stetige Fortbildungsveranstaltungen wird sichergestellt, dass Änderungen sowie Neuerungen berücksichtigt werden; gerade im Hinblick auf das im Jahre 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Rechtsfachwirtin Kornelia Gödeke