Arbeitsrecht

Wir beraten schwerpunktmäßig im Individual­arbeitsrecht, dem sensiblen Beziehungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durchleuchten wir mit Sorgfalt die vorgelegten Verträge und wirken aktiv bei den Regelungen mit, um potenzielle Konflikte von vornherein zu minimieren.

Bei einem bereits belasteten Arbeits­verhältnis begleiten wir unsere Mandanten intensiv und suchen nach Lösungen weiterer konstruktiver Zusammenarbeit. Bei Zerrüttung des Arbeits­verhältnisses stehen wir unterstützend zur Seite, sowohl während als auch nach der Beendigung.

Wir prüfen für die von uns vertretenen Unternehmen, wie notwendige Trennungen von Arbeitnehmern sinnvoll zu vollziehen sind und setzen diese um. Betroffene Arbeitnehmer unterstützen wir bei unberechtigten Kündigungen und wahren ihre Rechte.

Obwohl wir stets bestrebt sind, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – was mit erheblichem Zeitaufwand und Kosten verbunden ist –, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht, wenn dies erforderlich ist.

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