Arbeitsrecht
Wir beraten schwerpunktmäßig im Individualarbeitsrecht, d. h. im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses prüfen wir die vorgelegten Verträge und wirken bei den Regelungen mit, um späteren Streit zu vermeiden.
Bei einem bereits belasteten Arbeitsverhältnis begleiten wir unsere Mandanten intensiv und suchen nach Lösungen weiterer konstruktiver Zusammenarbeit. Bei Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses unterstützen wir bei und nach Beendigung. Wir prüfen für die von uns vertretenen Unternehmen, wie notwendige Trennungen von Arbeitnehmern sinnvoll zu vollziehen sind und setzen diese um. Arbeitnehmer unterstützen wir bei unberechtigten Kündigungen und wahren ihre Rechte.
Obgleich es stets unser Bemühen ist, die – mit erheblichem Zeit- und Geldeinsatz verbundene – gerichtliche Befassung zu vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht.
Rechtsanwalt Christoph Stähler